Miet- und Krankenkraftwagen-Schein (kleiner P-Schein)
Voraussetzungen für den Erwerb des Miet-und Krankenkraftwagen-Schein
Um als Mietwagenfahrer in Berlin tätig zu werden, benötigen Sie zunächst einen Personenbeförderungsschein für Miet- und Krankenkraftwagen auch kleiner P-Schein genannt.
Nähere Informationen zum Erwerb des kleinen P-Scheins erhalten Sie unter www.bildungsakademie-berlin.de
Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein für Miet- und Krankenkraftwagen:
Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein für Miet- und Krankenkraftwagen:
- Das Mindestalter: 21 Jahre (19 Jahre für Krankenkraftwagen)
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Besitz eines EU Führerscheins Klasse B (ehemals Klasse 3) und Beendigung der Probezeit
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über die geistige und körperliche Eignung (arbeitsmedizinisches Gutachten)
- Nachweis über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Der Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung für den Miet- und Krankenkraftwagen ist beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zu stellen.
Zusammen mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Zusammen mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Nachweis über den 2 jährigen Vorbesitz des Führerscheins der Klasse B durch Vorlage des Führerscheins
(für Krankenkraftwagen: 1-jähriger Vorbesitz) - Führungszeugnis Belegart O (zur Vorlage bei Behörden)
- Erste Hilfe Nachweis für Krankenkraftwagen
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg
- Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
- Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes
Gebühren & Prüfungsabnahme:
Gebühren & Prüfungsabnahme:
Gebühren:
Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) 42,60 €
Prüfungsabnahme : Mündliche Ortskundeprüfung
In der mündlichen Ortskundeprüfung sollten Sie in der Lage sein, sämtliche zu lernenden Ortsteile, Plätze und Objekte auf dem kürzesten Weg zu verbinden. D.h. alle zu befahrenden Straßen von einem Objekt zum anderen müssen genannt werden, incl. Richtungsangaben beim Abbiegen. Es müssen zwei von drei Zielfahrten richtig beantwortet werden.
Durch den Erwerb des kleinen P-Scheins sind Sie berechtigt in folgenden Gebieten als Fahrer tätig zu werden: Chauffeurservice , Behindertenfahrdienst, ärztlicher Notfalldienst, Personenkraftwagen für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen, Personenkraftwagen im Linienverkehr.